Strategie

Die hier vorgelegten Informationen sind die inhaltliche Basis der Arbeiten der Aktion Frühkindliches Hören. Damit liegt erstmals in Deutschland ein Konzept für eine durchgängige, interdisziplinäre und kindgerechte Versorgung hörgeschädigter Kinder vor, das künftig gemeinsam von Leistungserbringern, Leistungsträgern und Industrie umgesetzt werden sollte. 

Das UNHS, das gemäß der Kinderrichtlinie nun jedem Kind zusteht, bildet als Früherkennungsmaßnahme eine wichtige Voraussetzung für eine gesunde Entwicklung der Hör-, Sprech-, Sprach- und Sozialkompetenz eines jeden Kindes.

Im Rahmen der Früherkennungsmaßnahmen für Kinder wird fortan auch das Hörvermögen untersucht. Die neu eingeführte Pflichtuntersuchung ist von großer Bedeutung für die Gesundheit der Kinder, da eine Hörschädigung die häufigste angeborene Sinnesbehinderung ist und jährlich zwei bis drei von 1000 neugeborenen Kindern mit dieser Sinnesbehinderung zur Welt kommen.

Durch das Hörscreening unmittelbar nach der Geburt sollen möglichst alle Kinder mit Hörschäden erfasst und so schnell wie möglich geeigneten weiteren Versorgungs- und Betreuungsmaßnahmen zugeführt werden.

So kann sichergestellt werden, dass Fördermaßnahmen und die Versorgung mit Hörhilfen so früh wie möglich beginnen.

Aktuell werden diese Maßnahmen oft erst ein bis zwei Jahre nach der Geburt ergriffen, wenn bereits unwiderrufliche Schäden bei der Entwicklung des Gehörs sowie Sprachentwicklungsverzögerungen eingetreten sind.

Das UNHS trägt dazu bei, geeignete Maßnahmen bereits im Alter von wenigen Monaten zu ergreifen, um so alle Auswirkungen einer Hörschädigung zu minimieren.

So könnte vielen Kindern die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht werden.