Aktion Frühkindliches Hören
Als Joint Committee Frühkindliches Hören ging die Aktion Frühkindliches Hören 2003 erstmals mit einer Strategie an die Öffentlichkeit, um gemeinsam mit den jeweils zuständigen Leistungsträgern und -erbringern hörbedingte Entwicklungsstörungen bei Kindern rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Die Aktion Frühkindliches Hören setzt sich aus Experten verschiedener Fachorganisationen aus den Bereichen Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation zusammen. Ein wesentliches Ziel war die Einführung eines flächendeckenden universellen Neugeborenen Hörscreenings (UNHS) in Deutschland.
Doch auch die pädaudiologische Diagnostik, die konservative (medikamentöse), operative (gehörverbessernde Operation) und apparative Therapie (Hörgeräte-Versorgung/Cochlea-Implantation) und die Nachsorge bzw. Rehabilitation sowie die pädagogische Frühförderung bilden die zentralen Bausteine eines erfolgreichen UNHS.
Nach jahrelangem Einsatz ist es der Aktion Frühkindliches Hören in Kooperation mit der Deutschen Kinderhilfe gelungen, das UNHS flächendeckend in Deutschland als Pflichtuntersuchung einzuführen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Ärzte und Krankenkassen entschied am 20. Juni 2008, das Neugeborenen Hörscreening in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen aufzunehmen. Diese Richtlinie ist am 19.06.2008 in Kraft getreten.
Aufgabe des Projektes Babyhörtest ist die öffentlichkeitswirksame Begleitung einer Umsetzung des UNHS, die auf genau definierten Qualitätsstandards und interdisziplinärem Austausch basiert.

In Kooperation mit der Deutschen Kinderhilfe wird die Aktion Frühkindliches Hören weiterhin im Dialog mit Entscheidern aus der Politik, dem Gesundheitswesen, den Zuständigen auf Länderebene und den beteiligten Disziplinen bleiben, um das UNHS langfristig zu sichern.